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   OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07   

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https://dejure.org/2007,35566
OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07 (https://dejure.org/2007,35566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2007 - 4 WF 72/07 (https://dejure.org/2007,35566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 4 WF 72/07 (https://dejure.org/2007,35566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Denn es entspricht einem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes die Beschwerde zu öffnen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 173, 174).

    Denn eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde kann lediglich die Anweisung zur Folge haben, dem Verfahren in angemessener Frist Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290).

  • OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist als ein statthaftes Rechtsmittel angesehen für den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    14 Zwar ist eine solche Beschwerde weder in der Zivilprozessordnung noch im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausdrücklich geregelt, nach herrschender Meinung aber gleichwohl als statthaftes Rechtsmittel für den Fall der Verweigerung oder unzumutbaren Verzögerung einer Rechtsgewährung anzusehen (vgl. Kammergericht MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2006, 967; Zöller-Gummer, ZPO, 26. Auflage, § 567 Rz. 21).

    Ob die seitens des Amtsgerichts gewählte Verfahrensweise angemessen, zweckmäßig und auf zügige Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, unterliegt im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde grundsätzlich nicht der Überprüfung durch den Senat (vgl. OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33, 34; OLG Naumburg FamRZ 2006, 967).

  • OLG Hamm, 29.12.1998 - 13 Sbd (Abl) 14/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Solche Umstände sind vorliegend allerdings nicht erkennbar, auch wenn der gewählte Terminsvorlauf sich an der Grenze des Hinnehmbaren bewegt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 936; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl., Rz. 179 a.E.).

    Sollten die behaupteten Äußerungen gefallen sein, könnte im Hinblick auf die gewählte Vorgehensweise möglicherweise die Besorgnis fehlender Unvoreingenommenheit begründet sein (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 936).

  • OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 2 WF 88/03

    Familiensache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Ob die seitens des Amtsgerichts gewählte Verfahrensweise angemessen, zweckmäßig und auf zügige Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, unterliegt im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde grundsätzlich nicht der Überprüfung durch den Senat (vgl. OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33, 34; OLG Naumburg FamRZ 2006, 967).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, den Parteien unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887; KG MDR 2005, 455; OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33; OLG Saarbrücken MDR 1997, 1062).

  • KG, 22.10.2004 - 18 WF 156/04

    Sorgerecht: Zulässige Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    14 Zwar ist eine solche Beschwerde weder in der Zivilprozessordnung noch im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausdrücklich geregelt, nach herrschender Meinung aber gleichwohl als statthaftes Rechtsmittel für den Fall der Verweigerung oder unzumutbaren Verzögerung einer Rechtsgewährung anzusehen (vgl. Kammergericht MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2006, 967; Zöller-Gummer, ZPO, 26. Auflage, § 567 Rz. 21).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, den Parteien unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887; KG MDR 2005, 455; OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33; OLG Saarbrücken MDR 1997, 1062).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Letztendlich obliegt es zunächst dem zuständigen Richter erster Instanz darüber zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er welche konkreten Maßnahmen für geboten hält (BVerfG FamRZ 1997, 871, 873).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, den Parteien unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887; KG MDR 2005, 455; OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33; OLG Saarbrücken MDR 1997, 1062).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03

    Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Anweisung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Denn eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde kann lediglich die Anweisung zur Folge haben, dem Verfahren in angemessener Frist Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Denn eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde kann lediglich die Anweisung zur Folge haben, dem Verfahren in angemessener Frist Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.1997 - 8 W 279/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, den Parteien unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887; KG MDR 2005, 455; OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33; OLG Saarbrücken MDR 1997, 1062).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2009 - 5 WF 154/09

    Gerichtliche Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Art der Behandlung des Verfahrens zu einer über das Normalmaß hinausgehenden, unzumutbaren Verzögerung einer Entscheidung führt, die im Ergebnis einer durch Untätigkeit verursachten willkürlichen Rechtsverweigerung bzw. einer Art stillschweigender Aussetzung des Verfahrens gleichkommt (Vgl. OLG Frankfurt vom 31.1.2006 Az 3 WF 295/05, vom 30.1.2007 FamRZ 2007, 1030 vom 10.8.2007 4 WF 72/07 und vom 20. November 2008 5 WF 199/08, so wohl auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 127 Rz. 34 f m. w. N.; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdnr. 11 m. w. N.; Schneider, MDR 1968, 254; 1998, 1368; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653).
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